ALPHA Connects ist ein Personalvermittlungsplattform der AP Management LORENZ UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Freiberg, Deutschland (nachfolgend „Betreiber“ bezeichnet). ALPHA Connects ermöglicht Unternehmen mit Hilfe von Personalvermittlern, Headhuntern usw. qualifizierte Kandidaten zu generieren. ALPHA Connects bietet Headhuntern und Personalvermittlern die Möglichkeit, geeignete Kandidaten für die Ausgeschriebenen Stellen vorzuschlagen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen zwischen dem Betreiber und der von ihm auf der Homepage https://alpha-connects.net unter der Bezeichnung „ALPHA Connects“ angebotenen Internetseiten und jedem Nutzer (wie in 1.2. definiert).
1.2. Registrierte Personalvermittler, Headhunter etc. werden als „Nutzer“ bezeichnet. Diese unterhalten einen User-Account mit ihren persönlichen Informationen. Nutzer kann sowohl ein/e Mitarbeiter/in oder Vertreter/in eines Unternehmens sein, der/die sich als Headhunter / Personalberater / Personalvermittler / sonstiger Vermittler für ALPHA Connects in der Absicht registriert hat, um qualifizierte Kandidaten an Unternehmen vorzuschlagen und zu vermitteln. Alle Nutzer bestätigen, dass Sie zur Nutzung von ALPHA Connects und, falls sie etwas buchen, zur Buchung der Leistungen berechtigt sind.
1.3 Mit „Unternehmen“ werden alle bezeichnet, welche einen Suchauftrag bzgl. der Besetzung vakanter Stellen an den Betreiber in Auftrag geben. Unternehmen kann sowohl ein/e Mitarbeiter/in oder Vertreter/in eines Unternehmens sein. Alle Unternehmen bestätigen, dass Sie zur Nutzung von ALPHA Connects und zur Buchung von kostenpflichtigen Leistungen berechtigt sind.
1.4. Mit „Kandidaten“ werden alle Personen und Dienstleister (inkl. Freelancer, Interimsmitarbeiter, Handelsvertreter etc.) bezeichnet, die von einem Nutzer vorgeschlagen werden mit dem Ziel, dass sie von einem Unternehmen geprüft und eingestellt werden.
1.5. Mit „Ausschreibung“ wird die Hinterlegung von Informationen und Konditionen im Rahmen einer zu besetzenden, vakanten Position bezeichnet. Ausschreibungen dienen dem Ziel, Kandidaten von Nutzern zu erhalten, um eine vakante Position zu besetzen.
1.6. Diese AGB’s gelten auch wenn die Nutzung oder der Zugriff außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB’s in der zum Zeitpunkt der Hinterlegung einer Ausschreibung bzw. in der vom Betreiber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGB’s sind nur gültig, wenn sie vom Betreiber schriftlich bestätigt worden sind.
1.7. Diese AGB’s gelten in Verbindung mit der Datenschutzerklärung (einsehbar unter: https://alpha-connects.net/datenschutz).
2. Ausschreibung, Ablauf, Bedingungen
2.1. Berechtigte Unternehmen können über ALPHA Connects vakante Positionen ausschreiben lassen. Der Betreiber behält sich vor, Ausschreibungen anzupassen oder ihre Veröffentlichung abzulehnen, wenn z. B. ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder eine anderweitige Diskriminierung vorliegt oder die angebotenen Konditionen nicht den Erwartungen des Betreibers entsprechen oder die Ernsthaftigkeit der Ausschreibung in Frage steht. Der Betreiber ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Nutzer können Tender einsehen und geeignete Kandidaten vorschlagen.
2.2. Unternehmen hinterlegen die Angaben zum gesuchten Kandidaten (Position, Gehalt, Qualifikation, etc.) sowie alle relevanten Informationen zur Position. Dabei können die Unternehmen die Höhe der Konditionen für den Erfolgsfall festlegen.
2.3. ALPHA Connects leitet die Ausschreibungen – ggf. nach Prüfung – an die angeschlossenen bzw. ausgewählten bzw. berechtigten Nutzer weiter („Aktivierung“). Berechtigte Nutzer können geeignete Kandidaten mit einem aussagekräftigen Profil bzw. in einem von ALPHA Connects vorgegebenen Format vorschlagen.
2.4. Unternehmen prüfen alle eingehenden Kandidaten-Vorschläge und unterrichten den Betreiber innerhalb von 14 Kalendertagen, ob ein Kandidatenvorschlag akzeptiert wird und in die weitere Prüfung (z.B. Vorstellungsbespräch) geht oder abgelehnt wird. Auch im weiteren Verlauf unterrichtet das Unternehmen nach einer Veränderung den jeweiligen Prozess-Status (z.B. Interview, Verhandlung oder Ablehnung) bei den Kandidaten stets innerhalb von 7 Kalendertagen an ALPHA Connects. Bei einer Ablehnung eines Kandidaten nennt das Unternehmen den Grund der Ablehnung.
Sofern ein Unternehmen ein Vertragsverhältnis mit einem Kandidaten eingeht, legt das Unternehmen innerhalb von 3 Kalendertagen alle erforderlichen Angaben welche zur Provisionsberechnung nötig sind, gegenüber dem Betreiber offen.
2.5. Nutzer sind bei allen Kandidaten, die sie über ALPHA Connects vorschlagen, verpflichtet, vorab mit dem Kandidaten über die Position, die Anforderungen, das angebotene Gehalt und die Vorschlagsabsicht zu sprechen. Ein Kandidat darf nur vorgeschlagen werden, wenn dem Nutzer hierfür die Genehmigung seitens des Kandidaten ausdrücklich und nachweislich erteilt wurde. Dies beinhaltet auch die Speicherung der Daten des Kandidaten bei ALPHA Connects sowie beim Unternehmen.
2.6. Es besteht Einvernehmen, dass Kandidatenvorschläge als reine Vorschläge der Nutzer bewertet werden und nicht den Status einer Bewerbung des Kandidaten beim Unternehmen mit den damit verbundenen Rechten haben, sofern rechtlich zulässig. Sollten im Rahmen einer Ausschreibung die Erstattung von Wege- oder sonstigen Kosten für Kandidaten nicht übernommen werden, so muss dies vorab schriftlich seitens des Unternehmens dem Betreiber mitgeteilt werden.
2.7. Wird ein Kandidat von mehreren Nutzern auf einer Ausschreibung eingereicht, so erwirbt im Erfolgsfall nur derjenige Nutzer einen Anspruch auf die erfolgsabhängige Vergütung, der ihn als erster über ALPHA Connects für diese Ausschreibung vorgeschlagen (und nicht zwischenzeitlich zurückgezogen) hat.
2.8. Individuelle Bedingungen: Zusätzlich zu diesen AGB’s gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Konditionen. Sollten diese ggf. an einzelnen Stellen im Widerspruch zu den AGB’s stehen, gelten an diesen Stellen die in der Ausschreibung genannten Konditionen.
2.9. „Berechtigt“ gemäß dieser AGB’s sind Unternehmen und Nutzer, die ein gültiges Vertragsverhältnis mit dem Betreiber haben und über entsprechende Rechte zur Ausschreibung von und/oder Teilnahme an Ausschreibungen verfügen und hierfür freigeschaltet wurden.
2.10. Grundsätzlich ist bei allen Ausschreibungen und Teilnahmen von den Nutzern das jeweilige Landesrecht zu berücksichtigen.
3. Vergütung:
3.1. Die Registrierung auf ALPHA Connects ist für Nutzer kostenfrei.
3.2. Die Veröffentlichung einer Ausschreibung ist für Unternehmen kostenfrei.
3.3. Eine vorab festgelegte, erfolgsabhängige Vergütung ist bei Ausschreibungen von Unternehmen zu entrichten. Die Vergütung ist zu leisten, wenn ein Arbeits- oder sonstiger Vertrag zwischen dem Unternehmen (bzw. einem mit dem Unternehmen verbundenen Unternehmen) und einem über ALPHA Connects vermittelten Kandidaten für die ausgeschriebene oder eine andere Position während der Laufzeit der Ausschreibung und für bis zu 12 Monate nach Beendigung der Ausschreibung zustande kommt („Erfolgsfall“). Dies gilt auch, wenn ein Nutzer Kandidaten außerhalb von ALPHA Connects für eine Ausschreibung des Unternehmens vorschlägt.
In jedem Erfolgsfall meldet das ausschreibende Unternehmen dem Betreiber den Titel der Position, die Art der Anstellung, das Unterschrifts- und Startdatum sowie das vertraglich vereinbarte Gesamt-Entgelt inkl. Boni, Provisionen und sonstigen Leistungen, die Bestandteil der Vergütung sind.
Sollte eine ausgeschriebene Position mehrfach besetzt werden („Mehrfachbesetzung“), ist die erfolgsabhängige Vergütung für jede Besetzung bzw. jede Projektvermittlung fällig. Gleiches gilt, wenn einer oder mehrere Kandidaten aus der Ausschreibung für eine anderweitige Stelle besetzt werden – während der Laufzeit der Ausschreibung und für bis zu 12 Monate nach Beendigung der Ausschreibung.
3.3.1. Zum Gesamt-Entgelt zählt das im Vertrag mit dem Kandidaten vereinbarte feste Jahres-Bruttogehalt bzw. Vertragsvolumen zuzüglich aller fixen und variablen Bestandteile, Boni sowie die Bereitstellung von Kraftfahrzeugen.
3.3.2. Sollte kein festes Jahres-Gesamt-Entgelt bzw. Vertragsvolumen (z.B. bei Handelsvertretern oder freien Mitarbeitern) mit dem Kandidaten vereinbart worden sein, gilt als Basis für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung das ursprünglich in der Ausschreibung hinterlegte Jahres-Zielgehalt.
3.3.3. Bei Uneinigkeit bezüglich des Gesamt-Entgelts kann der Betreiber zur Klärung des Sachverhalts den geschlossenen Vertrag mit dem Kandidaten vom Unternehmen einfordern. Der Betreiber verpflichtet sich zur streng vertraulichen Handhabung dieses Vertrags. Das Unternehmen, der Nutzer und der Betreiber können in Ausnahmefällen bei einer Ausschreibung einvernehmlich abweichende Regelungen vereinbaren.
3.4. Der Betreiber stellt die Rechnung an das ausschreibende Unternehmen über die erfolgsabhängige Vergütung. Die Rechnungsstellung des Betreibers erfolgt – netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Betreiber kann seine Rechnungen an Dienstleister (z.B. Factoring etc.) abtreten. Alle Zahlungen sind frei von Abzügen auf das Konto des Betreibers oder seines beauftragten Dienstleisters zu leisten.
3.5. Der jeweils erfolgreiche Nutzer stellt dem Betreiber für seine Vermittlungstätigkeit seine Rechnung in 2 Raten aus, wobei die 1. Rate nach Arbeitsantritt seines Kandidaten fällig wird und die 2. Rate nach 3 Monaten Beschäftigung. Sollte der Kandidat die Arbeit nicht antreten bzw. vor Ablauf von 3 Monaten gekündigt werden oder selbst kündigen, so entfällt der Vergütungsanspruch gesamt bzw. für die 2. Rate gegenüber dem Betreiber. Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch des Nutzers ist, dass der von ihm über ALPHA Connects auf eine Ausschreibung vorgeschlagene Kandidat innerhalb von 6 Monaten nach Vorschlag des Kandidaten ein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen eingegangen ist. Ein Nutzer hat hingegen keinen Vergütungsanspruch auf eine Vermittlungsprovision, wenn ein Kandidat, der von ihm auf eine Ausschreibung vorgeschlagen wurde, von einem anderen Nutzer ebenfalls auf eine andere Ausschreibung vorgeschlagen und erfolgreich vermittelt wurde, auch, wenn es sich um das gleiche Unternehmen handelt. In keinem Fall hat ein Nutzer einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Betreiber, wenn ein Kandidat nicht über ALPHA Connects vorgeschlagen wurde.
3.5.1. Die Höhe der Rechnung für Vermittlungen vom Nutzern an den Betreiber entspricht 50% der erfolgsabhängigen Gesamtvergütung. Die Konditionen werden bei den Ausschreibungen festgelegt.
3.5.2. Die Rechnung des Nutzers ist innerhalb von 60 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern bis dahin die Zahlung des Unternehmens an den Betreiber erfolgt ist.
3.5.3. Grundvoraussetzung für die Fälligkeit aller Zahlungen ist zunächst die vollständige Zahlung der Rechnung des Unternehmens an den Betreiber, d.h. sollte das Unternehmen (etwa aus Gründen der Insolvenz) nicht zahlen, hat der Nutzer keinen gesonderten Anspruch auf seine Vermittlungsprovision gegenüber dem Betreiber. Sofern der Zahlungsausgleich unterbleibt, weil das Unternehmen aus sonstigen Gründen die Tätigkeit des Nutzers nicht als erfolgreiche Vermittlung oder den Kandidatenvorschlag als nicht akzeptiert ansieht, erwirbt der Nutzer ebenfalls keinen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Betreiber. Der Betreiber tritt dem Nutzer indes seine Rechte aus dem Vermittlungsgeschäft ab, damit der Nutzer sie im eigenen Namen gerichtlich weiterverfolgen kann. Der Anspruch des Betreibers auf die 50% der erfolgsabhängigen Gesamtvergütung besteht auch in diesem Fall fort.
4. Rechte und Pflichten der Nutze
4.1. Erforderliche Genehmigungen: Alle Nutzer versichern, über die für ihre Tätigkeit und die Nutzung der Plattform notwendigen Genehmigungen oder Mitgliedschaften zu verfügen und alle notwendigen Auflagen zu erfüllen. Unternehmen und Nutzer bestätigen, dass Sie innerhalb ihrer jeweiligen Unternehmen zur Nutzung von ALPHA Connects berechtigt sind und die Konditionen stellvertretend für das gesamte Unternehmen akzeptieren. Der Betreiber wird von sämtlichen Schäden freigestellt, die aus einer Verletzung dieser Regeln resultieren, einschließlich der Verletzung firmenspezifischer Regelungen sowie Richtlinien, landesspezifischer Rechte, Lizenzen und sonstiger Bestimmungen. Alle Nutzer aus der Schweiz versichern gesondert, im Besitz einer notwendigen Bewilligung nach Artikel 2 ff. des Arbeitsvermittlungsgesetzes durch das kantonale Arbeitsamt und sofern erforderlich durch das SECO in Bern zu sein. Gleiches gilt für Nutzer aus anderen Ländern, in denen spezielle Genehmigungen für die Vermittlung von Kandidaten erforderlich sind.
4.2. Hinterlegung von Daten: Alle Nutzer sichern zu, dass die bei dem Betreiber hinterlegten Daten allen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen des Landes entsprechen, in dem der Nutzer bzw. der Empfänger seinen Sitz hat. Die Daten dürfen insbesondere keine Urheber-, Daten- oder Persönlichkeitsschutzrechte verletzen. Für alle eingestellten Daten müssen die entsprechenden Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen. Die Nutzer tragen die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten und versichern, alle erforderlichen Rechte dafür zu besitzen.
Alle Nutzer verpflichten sich, sämtliche persönlich beim Betreiber eingestellten Daten auf ihren Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei der Nutzung von ALPHA Connects darf nur Hard- und Software verwendet werden, die den üblichen Sicherheitsstandards entspricht. Die über die Plattform ausgetauschten Daten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Besetzung ausgeschriebener Stelle verwendet werden, die über ALPHA Connects abgewickelt wird. Sämtliche Daten sind vertraulich zu behandeln und nur Berechtigten zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung oder Verlinkung von Dateien oder Informationen auf anderen Plattformen oder auch deren automatisches Auslesen ist untersagt. Jeglicher Missbrauch wird vom Betreiber geahndet.
4.3. Unternehmen und Nutzern ist es nicht gestattet, während und nach Beendigung der Nutzung von ALPHA Connects für einen Zeitraum von 12 Monaten, Mitarbeiter des Betreibers abzuwerben bzw. über Dritte abwerben zu lassen. Im Falle der Zuwiderhandlung gilt eine pauschale Vertragsstrafe von 20.000,00 € als vereinbart, wobei sich der Betreiber die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ausdrücklich vorbehält.
4.4. Umgehungsverbot: Unternehmen und Nutzer sind verpflichtet, dem Betreiber alle Umgehungsversuche und -Tatbestände unverzüglich mitzuteilen. Jeder Nutzer, der versucht, ALPHA Connects während oder bis zu 12 Monate nach Teilnahme an einem Tender zu umgehen oder zu manipulieren, indem er ausschreibende Unternehmen direkt mit dem Ziel kontaktiert, Kandidaten für eine über ALPHA Connects ausgeschriebene oder eine andere Position ohne Nutzung von ALPHA Connects vorzuschlagen oder im Zuge einer Ausschreibung aktiv die eigene Akquise oder die persönliche Präsentation eigener Leistungen beim Unternehmen betreibt oder sogar die Ausschaltung von ALPHA Connects beim Unternehmen vorschlägt, schädigt den Betreiber sowie die anderen Teilnehmer. Das Umgehungsverbot betrifft jedoch nicht Kandidatenvorschläge für andere als die ausgeschriebenen Positionen, wenn der Nutzer zum Zeitpunkt der Teilnahme nachweislich bereits in einer aktiven, vertraglichen Geschäftsbeziehung mit dem besagten Unternehmen steht. Weiterhin ist es Nutzern nicht gestattet, Informationen über eine Ausschreibung an Kollegen oder sonstige Dritte weiterzugeben, die nicht in die Sucharbeit für die jeweilige Ausschreibung involviert sind. Teilnehmende Nutzer erklären sich hiermit explizit einverstanden. In allen Fällen der Umgehung bzw. einer Zuwiderhandlung wird eine pauschale Vertragsstrafe von 25.000,- Euro je Umgehungsfall vereinbart, wobei sich der Betreiber die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ausdrücklich vorbehält. Weiterhin kann der Nutzer und das Unternehmen dauerhaft von der Nutzung von ALPHA Connects ausgeschlossen werden. Für die Feststellung einer Umgehung reicht eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens oder des Nutzers.
4.5. Deaktivierung eines Accounts: Die Deaktivierung eines Nutzer-Accounts ist jederzeit möglich. Sämtliche Nutzer sind verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus diesen AGB’s auch nach einer etwaigen Deaktivierung ihres Accounts zu befolgen. Auch nach einer Deaktivierung bleiben die vertragsrelevanten Daten der Nutzer für Dokumentationszwecke im Rahmen gesetzlicher Vorgaben gespeichert. Hiermit erklären sich alle Nutzer explizit einverstanden.
4.6. Schäden aus der Beschäftigung eines Kandidaten: Unternehmen stellen den Betreiber sowie die Nutzer von sämtlichen Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Kandidaten entstehen. Unternehmen versichern darüber hinaus, über die für die Ausschreibung und Anstellung des Kandidaten notwendigen Genehmigungen zu verfügen. Anderenfalls ist das Unternehmen gegenüber dem Betreiber sowie dem betroffenen Nutzer zum Schadenersatz verpflichtet.
4.7. Bestehende Verträge, Kenntnis eines Kandidaten: Das Unternehmen ist verpflichtet, bei der Hinterlegung der Ausschreibung anzuzeigen, ob bei der betroffenen Position bereits mit Nutzern gearbeitet oder eine Stellenanzeige aufgegeben worden ist. Der Nutzer ist verpflichtet, nach Bekanntgabe des Unternehmens zu prüfen und unverzüglich mitzuteilen, ob und in welcher Form bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen besteht bzw. an dieser Ausschreibung vertraglich gearbeitet wird. Der Betreiber ist hierüber unverzüglich zu informieren und kann nach Überprüfung und Bewertung dieser Information auf eine Bearbeitungsgebühr verzichten. Anderenfalls gilt das Mandat als über den Betreiber vermittelt. Sofern dem Unternehmen ein Kandidat vorgeschlagen wird, der in den vergangenen sechs Monaten bereits auf anderem Wege dort vorstellig geworden ist, so hat das insoweit beweispflichtige Unternehmen dies innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Kandidatenvorschlags schriftlich anzuzeigen und zu belegen. Anderenfalls gilt der Kandidat als über den Betreiber vorgeschlagen und ggf. vermittelt.
6. Rechte und Pflichten des Betreibers
6.1. Überprüfungen der Nutzer und Ausschreibungen: Der Betreiber überprüft stichprobenartig allgemein zugängliche Informationen über die Nutzer anhand deren Homepage und sonstigen Nachweisen. Jeder Nutzer, der sich mit falschen Angaben einen Zugang erschlichen hat, ist unabhängig vom tatsächlichen Schaden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro verpflichtet. Der Betreiber kann Nutzerkonten, die über 12 Monate nicht mehr genutzt wurden, sperren oder löschen. Weiterhin kann der Betreiber Ausschreibungen beenden, die älter als sechs Monate sind. Zudem behält sich der Betreiber das Recht vor, Daten zu löschen, die gegen die guten Sitten verstoßen, die Interessen des Betreibers verletzen und/oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Betreiber kann zudem einzelne Nutzer und / oder Unternehmen ohne Angabe von Gründen von der Nutzung von ALPHA Connects ausschließen.
6.2. Haftungsausschluss: Die Plattform steht grundsätzlich rund um die Uhr zur Nutzung bereit. Abschaltungen zu Wartungsarbeiten bleiben vorbehalten. Ein Anspruch auf durchgehende Nutzung der Plattform oder einzelner Funktionen besteht nicht. Folglich scheidet auch ein Schadenersatzanspruch wegen mangelnder Nutzungsmöglichkeit aus. Die Nutzer von ALPHA Connects stellen den Betreiber von allen Schäden frei, die sie anderen Nutzern oder Dritten durch Verletzung ihrer Rechte oder sonstige Rechtsverstöße zufügen. Der Betreiber übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung von ALPHA Connects entstehen. Für bei ALPHA Connects von Nutzern hinterlegte Informationen sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Er gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei leichter Fahrlässigkeit für nicht unerhebliche Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.) Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt, Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. Gerichtsstand, anwendbares Recht
7.1. Für alle Belange im Zusammenhang mit der Nutzung von ALPHA Connects gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.2. Der Gerichtsstand ist nach dem Sitz des Betreibers zu richten. Der Betreiber ist berechtigt, den Nutzer abweichend von dieser Gerichtsstandvereinbarung auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
7.3. Der Betreiber behält sich vor, die AGB’s zu ändern. Im Falle einer Änderung der AGB’s wird der Betreiber den Nutzern und Unternehmen die Änderungen der AGB’s in Textform (z.B. per Mail) mitteilen. Die Änderungen werden gegenüber den Nutzern und Unternehmen wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch schriftliche Mitteilung an den Betreiber widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an den Betreiber. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Seiten ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
8. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB’s nicht gültig oder nicht durchsetzbar ist oder sein wird, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB’s davon unberührt. Dies gilt nicht, wenn durch den Wegfall einzelner Bestimmungen eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Stand – 27.02.2023